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   BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70   

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https://dejure.org/1971,778
BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70 (https://dejure.org/1971,778)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1971 - IV R 90/70 (https://dejure.org/1971,778)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1971 - IV R 90/70 (https://dejure.org/1971,778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Absetzungen auf Anzahlungen - Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Anzahlung leistender Steuerpflichtiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 18
  • DB 1972, 270
  • BStBl II 1972, 108
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U

    Steuervergünstigung wegen erhöhter Abschreibung

    Auszug aus BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70
    Der erkennende Senat hat allerdings im Urteil IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362), das sich mit der Frage befaßt, ob die Vergünstigung vom anschaffenden Steuerpflichtigen auch dann in Anspruch genommen werden könne, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der Dreijahresfrist veräußert werde, aber in einer Berliner Betriebstätte wenn auch eines anderen Unternehmers verbleibe, zum Ausdruck gebracht, daß der die erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige des § 14 Abs. 1 BHG nicht mit dem Steuerpflichtigen identisch zu sein braucht, der das Wirtschaftsgut während des dreijährigen Zeitraums des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BHG in einer Berliner Betriebstätte benutzt.
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    § 4 FördG regelt lediglich die "Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen", setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG voraus (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1978 III R 48/77, BFHE 125, 243, BStBl II 1978, 475, zu § 19 Abs. 3 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--; vom 19. Januar 1977 I R 89/74, BFHE 121, 421, BStBl II 1977, 517, zu § 82 f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--; vom 2. September 1971 IV R 90/70, BFHE 104, 18, BStBl II 1972, 108, zu § 14 Abs. 3 des Berlinhilfegesetzes --BHG--).
  • BFH, 19.07.1979 - IV R 235/75

    Halbfertiges Gebäude - Vollendung eines Bauwerks - Sonderabschreibung - Erwerb

    Wenn jemand hiernach als Hersteller eines Gebäudes die normale AfA nach § 7 EStG in Anspruch nehmen könnte, dann stehen ihm auch - unter den in § 14 BHG näher bezeichneten Voraussetzungen - die erhöhten Sonderabsetzungen zu (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV R 90/70, BFHE 104, 18, BStBl II 1972, 108).

    Der Senat hat in seinem Urteil IV R 90/70 entschieden, daß die in § 14 Abs. 3 BHG vorgesehene Möglichkeit, bereits auf Anzahlungen und Teilherstellungskosten die Sonder-AfA vornehmen zu können, eine zeitliche Vorwegnahme der in § 14 Abs. 1 BHG vorgesehenen Vergünstigung darstellt.

    Die Sonder-AfA auf die Teilherstellungskosten können dagegen von demjenigen beansprucht werden, der Aufwendungen auf ein Gebäude macht, das ihm nach seiner Fertigstellung als Anlagevermögen einer in Berlin (West) gelegenen Betriebstätte dient (vgl. BFH-Urteil IV R 90/70).

  • BFH, 19.01.1977 - I R 89/74

    Änderung eines Feststellungsbescheides - Einspruchsverfahren - Gegenstand des

    Die Zulässigkeit der Sonderabschreibungen für Anzahlungen, die in anderen Steuergesetzen wiederkehrt, z. B. in § 14 Abs. 3 BHG, hat den Sinn, eine Vorwegnahme der Sonderabschreibungen auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermöglichen (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV R 90/70, BFHE 104, 18, BStBl II 1972, 108), was insofern gerechtfertigt erscheint, als sich hinter dem Posten "Anzahlungen" der Anspruch auf Lieferung der Wirtschaftsgüter verbirgt (BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 17/70, BFHE 108, 329, BStBl II 1973, 487).

    Sie hängen eng zusammen mit der Anschaffung oder Herstellung und stehen daher unter der gleichen Bedingung wie die Sonderabschreibungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil IV R 90/70).

  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00

    Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen auf Vorauszahlungen für eine

    Das heißt, daß er das unbewegliche Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen, also jedenfalls wirtschaftlicher Eigentümer werden muß, damit er AfA-befugt i. S. des Einkommensteuergesetzes wird (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.1971 IV R 90/70, BStBl II 1972, 108 zum BHG 1964) und zu diesem Zeitpunkt auch noch mit dem Investitionsobjekt Vermietungseinkünfte erzielen will.
  • BFH, 13.07.1972 - V R 159/71

    Selbstverbrauchsteuer - Bemessungsgrundlage - Erhöhte Absetzungen - Abnutzbare

    Zudem ist die eröhte Abschreibung die Vorwegnahme einer künftigen AfA, die im Falle des § 14 Abs. 4 BHG unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig zu machen ist (vgl. Urteil des BFH IV R 90/70 vom 2. September 1971, BFH 104, 18, BStBl II 1972, 108).
  • FG München, 12.05.1999 - 13 K 2924/98

    Fördergebietsabschreibung: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Das heißt, dass er das unbewegliche Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen, also - jedenfalls wirtschaftlicher - Eigentümer werden muss, damit er AfA-befugt im Sinne des Einkommensteuergesetzes wird (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.1971 - IV R 90/70 -, BstBI II 1972, 108 zum BHG 1964).
  • FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99

    Fördergebietsabschreibung für Anzahlungen

    Das heißt, dass er das unbewegliche Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen, also - jedenfalls wirtschaftlicher - Eigentümer werden muss, damit er AfA-befugt im Sinne des EStG wird (vgl. BFH-Urteil vom 02.09.1971 - IV R 90/70 -, BStBl II 1972, 108 zum BHG 1964).
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